Pilzsachverständiger (PSV) - Pilzberater


Auf dieser Webseite beschäftigen wir uns mit den folgenden Fragestellungen:



Die allgemeinen Begriffe Pilzsachverständiger (PSV) und Pilzberater

Unter einem Pilzsachverständigen und einem Pilzberater versteht man allgemein jemanden, der mit pilzkundlichem (mykologischem) Sachverstand die Bestimmung von Pilzen vornimmt, dazu insbesondere deren Speisewert angibt und Angaben zu ihren Umweltbedingungen machen kann.




© Hans-Peter Hein
 
© Hans-Peter Hein
Amanita excelsa -
Grauer Wulstling (guter Speisepilz)
 Amanita pantherina -
Pantherpilz (tödlich giftig)

Können Sie sie auseinanderhalten?



Pilzsachverständige in der DDR

In der DDR gab es eine staatlich betriebene Pilzberatung. Bezirkspilzsachverständige waren in den Bezirken für die Organisation der Beratung verantwortlich. Sie bildeten Pilzkundige aus, welche in den Kreisen die Beratung selbst ausführten und/oder hierfür Ortspilzsachverständige beriefen.



Pilzsachverständige in der alten Bundesrepublik und dem wiedervereinigten Deutschland

Die Pilzberatung war in der alten Bundesrepublik und ist heute in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, es gab und gibt hier keine öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in diesem Bereich. Jedermann darf sich daher Pilzberater oder Pilzsachverständiger nennen und entsprechende Beratungen vornehmen. Für den Beratung Suchenden ist es also wichtig, sich über die Qualifikation des Beraters zu informieren.

Schon der Begriff Sachverständiger ist nicht klar definiert oder geschützt. Grundsätzlich versteht man darunter eine natürliche Person mit besonderer Kenntnis einer bestimmten Sache. Der Begriff kann geschützt sein, wenn er mit einem Zusatz verbunden ist, etwa der Staatlich bestellte Sachverständige, der Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder der IHK-Sachverständige. Doch auch hierbei gibt es keine allgemeinen Voraussetzungen oder Regeln, nach denen eine Bestellung erfolgt. Je nach Fachgebiet und bestellender Organisation können dies ein Hochschulabschluss, ein Meistertitel oder sonstige Voraussetzungen sein, oft verbunden mit mehrjähriger Berufserfahrung.

Leider gibt es in Deutschland an Universitäten und Hochschulen keine Studiengänge, in denen die Artenkenntnis oder die Umweltbedingungen der Pilze vermittelt werden. An einigen Lehrstühlen gibt es zwar Forschungen zu bestimmten mykologischen Themen, etwa der Sequenzierung des Genoms oder zu bestimmten Gruppen der Pilze. Doch wer Biologie studiert, befasst sich vertieft mit Pflanzen und Tieren, nicht jedoch mit Pilzen. Die Erforschung der Funga liegt denn auch überwiegend in Händen von engagierten Hobbymykologen, von Ihnen stammt auch der größte Teil der Bestimmungsliteratur. Es ist daher nicht üblich, dass Pilzsachverständige einen Hochschulabschluss haben. Es werden jedoch im Bereich der Hobbymykologie eine Reihe mehr oder weniger guter Ausbildungen und Prüfungen angeboten, nach deren Bestehen man sich entsprechend der Sprachregelung des jeweiligen Anbieters Pilzberater, Pilzsachverständiger o.ä. mit dem Zusatz des Namens des Anbieters nennen darf. Hier ist also nicht so sehr der verwendete Begriff der Garant für ein gute Pilzberatung, sondern das in der Prüfung unter Beweis gestellte Wissen.



Pilzsachverständige (PSV) bestimmter Organisationen

Prüfungen zum Pilzsachverständigen werden von einer Reihe gemeinnütziger Vereine nach jeweils eigenen Regeln angeboten. Wer eine solche besteht, darf dann den Titel Pilzsachverständiger mit einem entsprechenden Zusatz führen. Oftmals werden dabei auch Ausbildungen angeboten, die auf die Prüfung vorbereiten, wobei diese Schulungen dann meist nicht vom Verein selbst, sondern von Dritten ausgeführt werden und nur die Prüfung vom Verein abgenommen wird. Ähnlich ist es bei der Ausbildung und Prüfung zum Führerschein. Gelernt wird in der Regel in einer Fahrschule, die Prüfung dann von einem Verein, bspw. dem TÜV abgenommen. Doch auch wenn es sich dabei um einen privatrechtlichen Verein handelt, so sind dessen Prüfer amtlich bestellt und die Prüfung erfolgt nach gesetzlichen Grundlagen. Dies ist beim Pilzsachverständigen nicht der Fall. Verlässt man sich auf die Expertise eines Pilzsachverständigen eines bestimmten Vereins, ist es daher nicht ganz uninteressant, ob diese Organisation Regeln für ihre Prüfung erlassen und öffentlich zugänglich gemacht hat, diese zweckmäßig sowie klar bestimmt sind und wie die Prüfer berufen werden.



Pilzsachverständige (PSV)BUND

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Berlin e.V., (BUND Berlin) möchte mit seinem Umweltbildungsprogramm das Bewusstsein für die Natur schärfen und fördert daher auch das Pilzberaterwesen. Um eine qualifizierte Beratung zu gewährleisten, bietet er die

Prüfung zum Pilzsachverständigen (PSV)BUND


an. Bitte folgen Sie dem Link, um mehr über den Ablauf der Prüfung, die ihr zugrunde liegende Prüfungsordnung und die Prüfungskommissionen zu erfahren.